2008, Gestaltungssatzung





Venekoten













Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i. V. m. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2006 (GV NRW S. 615) hat der Rat der Gemeinde Niederkrüchten in seiner Sitzung am 19. Februar 2008 folgende Satzung beschlossen:
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
(Anmerkung webmaster: Eine detaillierte Übersichtskarte finden Sie "hier").
Im Geltungsbereich der Satzung sind nur Satteldächer mit einer Neigung von maximal 30° zulässig.
Dachgauben und Dachaufbauten sind unzulässig.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gestaltungssatzung Elm-6 "Venekotensee" vom 19.06.1991 außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Niederkrüchten, den 19. Februar 2008
Abl. Krs. Vie. 2008, S. 172