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Ruhezeiten
Ruhezeiten und Lärmbelästigung
Ruhezeiten und LärmbelästigungVenekoten innerhalb der auf dieser "Karte" aufgeführten Grenzen ist ein reines Wohngebiet. Lärm verursachende Gewerbe sind nicht zulässig.
Es sei darauf hinweisen, dass die nachfolgenden Informationen allgemein gültig sind und im Falle eines Rechtsstreits individuell durch die entsprechende Rechtsinstanz abgeklärt werden. Als Lärm kann, unter Vorbehalt, bezeichnet werden, was lauter als 50 dB(A) ist (entspricht Radiomusik auf Zimmerlautstärke oder einem Gespräch zwischen 2 Personen). Wenn Sie sich gestört fühlen, denken Sie bitte daran: Stets ist die bessere Lösung, ein klärendes Gespräch zu suchen. 95% aller Problemfälle lassen sich so regeln.
Hier, grob zusammengefasst, das Ergebnis der im Anschluss folgenden Erläuterungen:
Rasenmäher
RasenmäherDer Rasenmäher darf zu folgenden Zeiten benutzt werden:
- An Werktagen zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends.
Andere Lärmerzeugende Geräte
Andere Lärmerzeugende GeräteGeräte gemäß dem "Anhang" zu Punkt 32. BImSchV, wie zum Beispiel Vertikutierer, Freischneider, Heckenschere, rollbarer Müllbehälter, Hochdruckwasserstrahlmaschine, Laubbläser, Laubsammler, Bohrgerät und tragbare Motorkettensäge dürfen zu folgenden Zeiten benutzt werden:
- An Werktagen zwischen 9:00 Uhr morgens und 13:00 Uhr mittags und
- an Werktagen zwischen 15:00 Uhr mittags und 17:00 Uhr abends.
An Sonn- und Feiertagen, ebenso wie an Werktagen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, dürfen keine Lärm verursachende Geräte betrieben werden.
Erläuterungen
ErläuterungenLärmbelästigung ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung (BImSchV) zur Durchführung dessen geregelt. Ein besonderer Schutz der Mittagsruhe ist hier nicht vorgesehen. Unter Punkt 32. BImSchV, Abschnitt 3, "Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen, § 7 Betrieb in Wohngebieten" ist festgelegt:
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
1. Geräte und Maschinen nach dem "Anhang" an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2. Geräte und Maschinen nach dem "Anhang" Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser) und 35 (Laubsammler) an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Weiter heißt es:
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes (1) zulassen...
Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Behörde regelt Lärmbelästigung im Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW). Hier wird gemäß § 9 Abs.1 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW ein Verbot zur Störung der Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens ausgesprochen. Die weit verbreitete Annahme, dass ein besonderer Schutz der Mittagsruhe besteht, ist falsch. Jedoch können weiter reichende Ruhezeiten, zum Beispiel eine Mittagsruhezeit, mittels Verordnung durch die Kommunen geregelt werden. Für die Gemeinde Niederkrüchten besteht hierzu keine "Verordnung".
Ruhezeiten in Venekoten
Ruhezeiten in VenekotenAn Sonn- und Feiertagen dürfen Lärm erzeugende, Ruhe störende Geräte nicht zum Einsatz kommen.
An Werktagen zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends darf der Rasenmäher uneingeschränkt betrieben werden.
Ausgehend davon, dass Ihr Nachbar im Heimbereich allein Geräte mit gemeinschaftlichen (EU) Umweltzeichen einsetzt (stilisierte Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte), dürfen diese ebenfalls an Werktagen zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends ohne weitere Mittagsruhe eingesetzt werden.
- An Werktagen zwischen 9:00 Uhr morgens und 13:00 Uhr mittags, sowie ab 15:00 Uhr mittags bis 17:00 Uhr abends ist die Nutzung der folgenden Geräte (Auswahl gemäß "Anhang" zu Punkt 32. BImSchV) ohne gemeinschaftlichen (EU) Umweltzeichen erlaubt:
- Vertikutierer, Freischneider, Heckenschere, rollbarer Müllbehälter, Hochdruckwasserstrahlmaschine, Laubbläser, Laubsammler, Bohrgerät, tragbare Motorkettensäge und weitere hier nicht aufgeführte Geräte.
Für Mieter gelten die im Mietvertrag geregelten Ruhezeiten. Diese können nicht kürzer als die zuvor genannten sein. Eine Verlängerung der Ruhezeiten ist jedoch möglich, zum Beispiel mittags ab 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Und damit Sie wissen, welches gemeinschaftliches (EU) Umweltzeichen gemeint ist, hier das entsprechende Bild: