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Ordnung
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Diese Seite ist bewusst mit "Ordnung" und nicht mit "Recht" betitelt, da unabhängig vom Recht eine Ordnung dort notwendig wird, wo mehr als ein Mensch lebt. Frei sein heißt, allein sein. Die uns wohl bekannteste Ordnung ist die Straßenverkehrsordnung. Jeder weiß, dass ein Überqueren der Straße bei rotem Ampellicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und doch hat beinah ein Jeder diese Ordnung schon einmal missachtet. Auf diesen Seiten wird auf bestehende Ordnungen eingegangen, die jedem bekannt sind und dennoch nicht jeder kennt.
Als Erstes wird die Ordnung für die Ruhezeiten ins Bewusstsein zurück gerufen. Der Appell an alle Venekotener:
Bitte achtet die Mittagsruhe! :-)