Leinenpflicht





Venekoten













Aus einem anonymen Schreiben
Die hier zitierte Wählerstimme ist Anlass, nachfolgende Informationen den Hundehaltern aufzuzeigen, die die bestehende Ordnung für Hundebesitzer in Venekoten nicht kennen.
Die Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde finden wir im Landeshundegesetz NRW (LHundG-NRW), dem Landesforstgesetz NRW (LFoG-NRW) und darüber hinaus im Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW).
Zusammengefasst ergeben sich hieraus folgende Regelungen.
Wenn keine Forstflächen betroffen sind (für Venekoten nicht zutreffend), findet das Landeshundegesetz NRW Anwendung. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, die jedoch nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW stehen dürfen.
Sind Forstflächen betroffen (auf Venekoten anwendbar), so gilt das Landesforstgesetz (LFoG) NRW, dass keine (!) Leinenpflicht für Hunde im Einflussbereich (nahe) des Halters vorsieht. Hierbei ist jedoch mit Hinweis auf das Bundeswaldgesetz (BWaldG) zu beachten:
Jeder Hundehalter wird durch die Gemeinde Niederkrüchten auf folgende wichtige Vorschriften hingewiesen:
Venekoten grenzt unmittelbar an das ausgewiesene Naturschutzgebiet Elmpter Schwalmbruch. Dieses Naturschutzgebiet erstreckt sich von der im Westen gelegenen deutsch-niederländischen Grenze bis hin zum Feriendorf Venekoten im Osten.
(Auszug)
2.1 Naturschutzgebiete - N - (§ 20 LG)
Für alle Flächen unter Naturschutz gelten, soweit in den Verboten und Geboten zu den einzelnen Schutzgebieten nichts anderes festgesetzt ist, über die Regelungen unter 2.0.1 hinaus folgende Verbote und Gebote:
I. Verbote:
Sehr geehrte Hundehalter,
die Ordnung der Leinenpflicht für Hunde in Venekoten ist nicht neu. Die aufgestellten Hinweisschilder zur Leinenpflicht rufen ins Gedächtnis zurück, was vergessen wurde. Die zu Beginn beschriebene Wählerstimme hat vermutlich nicht bedacht, dass die Leinenpflicht in Venekoten nicht gegen Hunde gerichtet ist, sondern dem Wohl unseres Naturschutzgebietes mit seinen hier lebenden bedrohten Tierarten dient.